Naturrein von der Quelle bis zur Abfüllung

Die Staatl. Bad Brückenauer Mineral- und Heilwässer verdanken ihre ursprüngliche und unverfälschte Qualität der reinen Natur der Rhön. In der unberührten Landschaft des Heilquellenschutzgebietes findet das Wasser seinen langen Weg durch verschiedene Gesteinsschichten in die Tiefe. Dieser Vorgang, der einige hundert Jahre dauern kann, löst Mineralien und Spurenelemente aus dem Gestein. Um die Reinheit des Heil- und Mineralwassers bis hin zum Verbraucher zu bewahren, muss das kostbare Nass direkt an der Quelle abgefüllt werden.

Höchste Reinheit

Die Quellen im Heilquellenschutzgebiet

Vor mehr als 250 Jahren wurde im Staatsbad Brückenau die erste Heilquelle erschlossen. In unserem modernen Betrieb werden heute die Mineral- und Heilwässer unter strengen Qualitätskontrollen abgefüllt.

Im Staatsbad Bad Brückenau liegen insgesamt 5 Quellen, die naturreines Mineral- und Heilwasser hervorbringen. Die Quellen zählen zu Deutschlands kochsalzärmsten Heil- und Mineralquellen.

Höchste Sicherheit

Das Heilquellenschutzgebiet

Die Quellen des Staatl. Mineralbrunnens liegen im Heilquellenschutzgebiet. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts ist dieses Gebiet frei von landwirtschaftlicher Nutzung und Industrie. Auf Betreiben König Ludwigs I. wurden bereits um 1820 zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Natur ergriffen. Auch heute noch befinden sich die Quellen im Besitz des Freistaates Bayern. Zum Schutz, zur Pflege und Erhaltung der Quellen wird kontinuierlich in entsprechende Schutz- und Vorsorgemaßnahmen investiert.

Die Abbildung zeigt das Heilquellenschutzgebiet Bad Brückenau (grün markiert) und Kernzone (rot markiert). Im gesamten Gebiet gelten höchste Anforderungen an den Wasserschutz. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen überprüft regelmäßig Menge und Qualität des Mineral- und Heilwassers, um zu gewährleisten, dass die Quellen nicht beeinträchtigt werden. Das Wasserwirtschaftsamt begutachtet und überwacht außerdem notwendige Bodeneingriffe innerhalb des Heilquellenschutzgebietes.

Die höchste Sicherheit der Quellen ist dadurch garantiert.

Anforderungen an den Quellschutz

Die Landesregierung des Freistaates Bayern setzt durch Rechtsverordnung das Gebiet zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen des Staatsbades Brückenau fest. Der Heilquellenschutz (§§ 50-53 des Wasserhaushaltsgesetzes) beinhaltet Maßnahmen, die das Gebiet vor nachteiligen Einwirkungen schützen, wie das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser, Abschwemmen und Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln.
Außerdem ist die Verletzung der Deckschicht verboten.

Es gelten Verbote bzw. Nutzungsbeschränkungen unter anderem für:

  • Bebauung
  • Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten

  • Landwirtschaft, besonders bzgl. Düngung
  • Straßenbau
  • Tourismus
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen

  • Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

  • Massentierhaltung, Kläranlagen, Sand- und Kiesgruben