Wässer lassen sich unterscheiden in:
• Natürliche Mineralwässer
• Quellwässer
• Tafelwässer
• Heilwässer
Natürliches Mineralwasser
muss direkt an der Quelle in die für den Endver-
braucher bestimmten Flaschen abgefüllt werden.
Es stammt aus unterirdischen Quellen, die vor
Verunreinigungen geschützt sind und ist von ur-
sprünglicher Reinheit. Natürliches Mineralwasser
benötigt eine amtliche Anerkennung, bevor es
verkauft werden darf.
Heilwasser
muss die gleichen Bedingungen wie natürliches Mineralwasser erfüllen. Aufgrund seiner charakteristischen Mineralstoffe und Spurenelemente besitzt das natürliche Heilwasser heilende, lindernde und vorbeugende Wirkungen. Diese besonderen Eigenschaften müssen anhand wissenschaftlicher Studien nachgewiesen werden. Das Heilwasser muss deshalb auch den strengen Arzneimittelrichtlinien entsprechen.
Anmerkung: Die Bezeichnung „natürlich“ ist ausschließlich dem Mineral- und Heilwasser vorbehalten um eine Verwechslung mit Quell- und Tafelwasser auszuschließen.
Quellwasser
stammt ebenfalls aus einer natürlichen Quelle, benötigt jedoch keine amtliche Anerkennung und muss keine Mineralstoffe enthalten. Quellwasser muss in seiner Zusammensetzung den Kriterien von Trinkwasser entsprechen.
Tafelwasser
ist kein reines Naturprodukt, sondern ein hergestelltes Getränk. Es wird meist aus Trinkwasser als Grundsubstanz und weiteren Zutaten wie zum Beispiel Mineralstoffen, Meerwasser, Sole und Kohlensäure künstlich erzeugt und bedarf keiner amtlichen Anerkennung.
Leitungs-/Trinkwasser
Für die mechanische und chemische Aufbereitung sind mehr als 50 Chemikalien gesetzlich zugelassen. Die Wasserwerke untersuchen regelmäßig entsprechend der Trink-
wasserverordnung die Qualität des Wassers bis zum Übergabepunkt bzw. bis zur Was-
seruhr. Je nach Alter und Qualität der Hausinstallation kann Leitungswasser somit auf der letzten Etappe zum Verbraucher Spuren von Blei, Kupfer oder anderen Metallen erhalten.